Wenn Sie durch eine Alarmmeldung des Online-Monitors auf persönliche Daten hingewiesen werden, die zu Unrecht oder unbeabsichtigt durch Dritte veröffentlicht wurden, hilft Ihnen der Online-Cleaner bei der Löschung dieser Daten. Sollte eine Löschung technisch oder rechtlich nicht möglich sein, können die Daten in den meisten Fällen zumindest gesperrt und damit für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden.
In Ihrem Auftrag kontaktiert unser Identitätsschutz-Team die verantwortlichen Stellen (z.B. den Betreiber der Website oder Internetsuchmaschine) schriftlich und fordert die Löschung bzw. Sperrung der entsprechenden Informationen. Damit soll verhindert werden, dass die Informationen weiterhin im Internet präsent sind. Soweit ein Betreiber ein eigenes Meldesystem für solche Fälle vorhält und wir den Antrag für Sie auf diesem Weg übersenden sollen, kann es sein, dass dieser ggf. zusätzliche Anforderungen, Informationen oder Dokumente zur Bearbeitung der Anfrage verlangt, die wir dann von Ihnen benötigen. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie die Löschung bzw. Sperrung nur selbst beantragen können. Nach erfolgreicher Löschung erhalten Sie per E-Mail oder Brief eine entsprechende Mitteilung sowie Kopien der mit den Seitenbetreibern geführten Korrespondenz.
Aufgrund der Struktur und der Anonymität im Deep- und Darkweb kann der Online-Cleaner für Funde in diesen Bereichen nicht angeboten werden.